Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet sein, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Als Reisemobile werden selbstfahrende Einheiten – also mit eigenem Motor versehene Transporter – mit einem zum Wohnen geeigneten Aufbau bzw. Ausbau bezeichnet.
Als Wohnwagen werden nicht selbständig fahrende Anhänger mit einem zum Wohnen geeigneten Aufbau bezeichnet. Wohnwagen benötigen ein Zugfahrzeug.
Aktuell haben wir, CLEVER STUTTGART, keine Wohnwagen in der Vermietung. Wohnmobile Erlangen bietet Ihnen die Möglichkeit.
Wir vermieten Ihnen verschiedene Reisemobile von einer Größe geeignet für 2 Personen bis hin zu größeren Mobilen mit einem Raumangebot für bis zu 4 Personen. Überwiegend haben wir Modelle der Marken der Pössl-Group.
Bedenken Sie vor allem die Anzahl der Reisenden. In einem kleinen Reisemobil ist der Urlaub zu zweit tadellos, zu viert kann es aber schnell zu eng werden. Bei den Fahrzeugbeschreibungen sind neben der Anzahl der zugelassenen Sitzplätze auch die Anzahl und Maße der Schlafplätze gegeben. Anhand der Grundrisse sind die Schlafmöglichkeiten und die Raumaufteilung gut einsehbar.
Ein Alkoven ist die markante Ausbuchtung über der Fahrerkabine gemeint. Dort befinden sich die komfortablen Schlafgelegenheiten für zwei Personen. Mittels einer Leiter vom Innenraum ist der Schlafbereich leicht zu betreten.
Ein Reisemobil können Sie über nachfolgende Wege bei uns buchen:
Wenn freie Kapazitäten innerhalb des Kalenderjahres vorhanden sind und die Mietdauer nicht verkürzt wird, ist eine Buchungsänderung bis 30 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn ohne Aufpreis möglich.
Unsere Reisemobile werden innerhalb der regulären Öffnungszeiten übergeben. Nur bei vorheriger Absprache auch außerhalb.
Die Fahrzeugrückgabe erfolgt in der Regel vormittags ab 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr, genaue Termine entnehmen Sie dann Ihrer Reservierungsbestätigung.
Bitte kommen Sie zur Einweisung und Fahrzeugübergabe rechtzeitig wie vereinbart, denn wir möchten Sie umfassend, individuell und bedarfsgerecht in die komplexe Reisemobiltechnik einweisen.
Wir möchten Sie individuell, bedarfsgerecht und umfassend in die komplexe Reisemobiltechnik einweisen. Planen Sie daher mindestens eine gute Stunde für die Fahrzeugübergabe ein und kommen Sie zur vereinbarten Zeit.
Im Normalfall ist jedes unserer Reisemobile mit mindestens diesem nachfolgenden Zubehör ausgerüstet:
Unsere Reisemobile sind ohne Aufpreis mit einem Fahrradträger/-garage ausgestattet, bei dem Sie je nach Fahrzeugtyp problemlos bis zu 4 Fahrräder mitnehmen können. Der Mieter ist allerdings selbst verantwortlich für die verkehrssichere Montage und Befestigung der Fahrräder auf dem Fahrradträger sowie für die verkehrstechnische Absicherung, z.B. durch Anbringung von vorgeschriebenen Warntafeln. Heck-Fahrradträger sind nicht für E-Bikes und Balloonreifen geeignet. Pro Trägerschiene sind in der Regel maximal 15 kg erlaubt. Die korrekte Benutzung, Beladung als auch Ladungssicherung obliegt der Verantwortung des Fahrers / Mieters.
Vor Ort ein umfangreiches Sortiment an hilfreichen und nützlichen Zubehör, welches Sie je nach Verfügbarkeit teilweise mieten und/oder teilweise kaufen können.
Wir vermieten nur Reisemobile mit robusten, kraftstoffsparenden und durchzugsstarken Turbodiesel-Motoren der neuesten Generation. Je nach Ihrem Beladungszustand und der individuellen Fahrweise müssen Sie mit einem Diesel-Verbrauch von 10-14 Liter/100km rechnen.
Ein Großteil unserer Mietflotte ist umweltfreundlich mit einem effektiven Rußpartikelfilter ausgestattet.
Aktuell führen wir in unserer Mietflotte ein paar wenige Fahrzeuge mit Anhängerkupplung und/oder Automatikgetriebe. Die Benutzung einer vorhandenen Anhängekupplung durch den Vermieter ist genehmigungs- als auch aufpreispflichtig.
Unsere Reisemobilflotte besteht aus aktuellen, jungen und neuwertigen Fahrzeugen auf Basis von bewährten Fiat-, Ford- oder Renault-Fahrgestellen und sind – bis auf wenige Ausnahmen – mit einem Anti-Blockier-System (ABS) ausgerüstet.
Die Reisemobile sind bei sachgemäßer Nutzung und unter Berücksichtigung einiger Besonderheiten selbstverständlich wintertauglich. Sie sind isoliert und mit einer ausreichenden Heizung versehen.
Die Größe des Tanks ist von Modell zu Modell unterschiedlich und liegt zwischen 80 und 120 Liter. Die Frischwasseranlage wird bei der Fahrzeugübergabe gereinigt, desinfiziert sowie entleert übergeben. Bei der Fahrzeugrücknahme muss die Frischwasseranlage leer sein.
Zur Vermeidung von Umweltbelastungen durch die Sanitärflüssigkeiten verwenden Sie diese möglichst sparsam und bitte nicht in höheren Mengen als vom Hersteller empfohlen. Entsorgen Sie den Inhalt der Toilettenkassette außerdem niemals in der freien Natur und auch nicht in den Straßenabfluss. Entleeren Sie die Behälter ausschließlich in dafür vorgesehene Entsorgungsstationen oder bei an Kläranlagen angeschlossenen Toiletten und verdünnen Sie den Inhalt durch ausführliches Spülen mit Wasser.
Ja. Der Umweltschutz liegt uns wie allen Campern sehr am Herzen, daher sind alle Reisemobile mit einer Feinstaubplakette ausgestattet. Die meisten Autos haben eine grüne Feinstaubplakette. Nur wenige Reisemobile haben bauartbedingt noch die gelbe Feinstaubplakette und dürfen somit ebenso in die Innenstädte fahren.
In der Flotte betreiben wir ausschließlich durchzugsstarke und verbrauchsarme Turbodiesel-Fahrzeuge der neuesten Generation. Je nach Beladungszustand und Ihrer individuellen Fahrweise müssen Sie mit einem Diesel-Verbrauch von 10-14 Liter/100km rechnen.
Unsere Mobile sind mit gasbetriebenen Geräten, z.B. einer Warmwassertherme, einer Gasheizung, einem Gaskocher und dem gasbetriebenen Kühlschrank ausgerüstet. Bei jeder Anmietung erhalten Sie eine volle deutsche Gasflasche mit max. 11kg Propan/Butan, welches in der Regel ausreichend ist. Sollten Sie während der Fahrt mehr Gas benötigen, so können Sie in Deutschland bei nahezu allen Baumärkten, bei Campingplätzen und Campingfachhandel eine neue Füllung käuflich erwerben. Dafür geben Sie einfach die leere Pfandflasche ab und Sie bekommen eine gefüllte Gasflasche ausgehändigt. Kostenpunkt je nach Verkaufsstation: 15-25 €/11kg Füllung.
In ganz Europa gibt es mittlerweile tausende von Ver- und Entsorgungsanlagen, bei denen Sie oft sogar kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr Ihr Frischwasser auffüllen können. Zudem können Sie Ihre Wasservorräte bei allen Campingplätzen auffüllen. In den südeuropäischen Ländern kann oftmals auch bei Tankstellen gegen ein kleines Geld Wasser getankt werden. Zur Vermeidung von Gesundheitsproblemen empfehlen wir Ihnen nur aus augenscheinlich hygienisch unbedenklichen Quellen Frischwasser nachzutanken sowie den Einsatz der mitgelieferten Additive nach Herstellervorgaben als auch den Einsatz eines Sandfilters. Den Frischwassertank der Reisemobile können Sie einfach von außen per Wasserschlauch, Gießkanne oder Eimer mit Trichter befüllen.
Die Kaution beträgt 1.500 Euro pro Anmietung und Reisemobil und ist bei Fahrzeugübergabe in bar – bzw. nach Absprache auch per Kreditkarte – gebührenfrei zu hinterlegen.
Der Selbstbehalt pro Schadensfall beträgt bei Anmietung eines Reisemobiles 1.500 € pro Schadensfall (Voll- / Teilkasko) – bei einigen Luxus-Reisemobilen sogar bis zu 2.500 € pro Schadensfall.
Deshalb: Den Selbstbehalt können Sie auf freiwilliger, jedoch eigenverantwortlicher Basis gegen relativ kleines Geld bis kurz vor Mietantritt mittels einer online abschließbaren Zusatzversicherung – einer sogenannten Selbstbehaltsausschluss- bzw. Kautionsversicherung – einfach bis auf eine Rest-Selbstbeteiligung in Höhe von 250 Euro /Schadensfall reduzieren.
Informationen als auch Online-Abschlussmöglichkeit eines entsprechenden Zusatzschutzes mit/ohne Reiserücktrittskosten-Versicherung für Miet-Reisemobile und -Wohnwagen finden Sie hier: www.adac.de/zusatzschutz
Bei Rücktritt von der verbindlichen Reservierung mit Erstanlage in 2022 und Mietantritt in 2022 werden folgende Stornogebühren fällig:
10 % des Mietpreises bis zum 100. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn; mindestens jedoch 75 € / Reservierung
20 % des Mietpreises vom 99. bis 61. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
40 % des Mietpreises vom 60. bis 30. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
60 % des Mietpreises vom 29. bis 15. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
70 % des Mietpreises vom 14. bis 8. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
80 % des Mietpreises ab dem 7. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
90 % des Mietpreises ab 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn
Bei Rücktritt von der verbindlichen Reservierung mit Erstanlage ab 2022 und Mietantritt ab 2023 werden folgende Stornogebühren fällig:
10 % des Mietpreises bis zum 100. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn; mindestens jedoch 75 € / Reservierung
20 % des Mietpreises vom 99. bis 61. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
40 % des Mietpreises vom 60. bis 30. Tag vor dem vereinbarten Mietbegin
60 % des Mietpreises vom 29. bis 15. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
70 % des Mietpreises vom 14. bis 8. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
80 % des Mietpreises ab dem 7. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
90 % des Mietpreises ab 48 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Eine Nichtabnahme/-abholung gilt ebenfalls als Rücktritt. Zur Absicherung des Stornorisikos wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung empfohlen.
Der Mietpreis wird nächteweise berechnet und berücksichtigt ebenso taggenau eine eventuelle Saisonzeitenüberschneidung.
Bei vorzeitiger Fahrzeugrückgabe können wir Ihnen kein Geld für die nichtverbrauchten Miettage gutschreiben – sofern dem Vermieter keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
Unsere Mietpreise enthalten bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer, eine (gewerbliche) Haftpflichtversicherung sowie einen Vollkaskoschutz mit 1.500,- € sowie einen Teilkaskoschutz mit 1.500,-€ Selbstbeteiligung pro Schadensfall (Wohnwagen: 1.000,- / 1.000,- € / Haftungsfreistellung nach den Grundsätzen eines Teil-/Vollkaskoschutzes mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 1.500 € bei Reisemobilen bzw. 1.000 € bei Wohnwagen pro Schadensfall, sofern die Vermietbedingungen keine weitergehende Haftung des Mieters vorsehen.) Pro Anmietung und Mietfahrzeug fällt einmalig die Übergabepauschale in Höhe von 145,- € an (Wohnwagen: 100,- €), die bereits im Basispreis (6 Nächte Mindestmietdauer) und hier ausgewiesenen Mietpreisen sowie Sonderangeboten eingepreist ist. Sofern das Fahrzeug innen nicht oder ungenügend gereinigt zurückgegeben wird, fallen Reinigungskosten von mindestens 140,- € an. Sofern die Toilette bei Fahrzeugrückgabe nicht gereinigt bzw./ und entleert ist, fallen je eine Toilettenreinigungsgebühr von 140,- € an. Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Stellplatz-, Camping- und Fährkosten sowie Strafgebühren und sonstige Betriebskosten gehen voll zu Lasten des Mieters.
Die Übergabepauschale in Höhe von 159,- € (Reisemobil) fällt pro Anmietung und Mietfahrzeug einmalig an und ist mitsamt der Mietrechnung vor Mietantritt zu entrichten. Diese Servicegebühr ist im Basispreis (6 Nächte Mindestmietdauer) bereits einberechnet und setzt sich u. a. aus nachfolgenden Positionen zusammen:
Kleinreparaturen und Ersatzteile bis zu einer Höhe von 150,- Euro können vom Mieter bei einem Caravan-Fachbetrieb ohne gesonderte Rücksprache mit dem Vermieter in Auftrag gegeben werden und werden von uns unter Vorlage des Originalbeleges der Fachwerkstatt – bei Austauschteilen unter zusätzlicher Vorlage des Altteiles – erstattet.
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Entwendung, Wild- oder sonstigen Schäden unverzüglich die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Daneben hat der Mieter den Vermieter unverzüglich über alle Einzelheiten des Unfall- oder Schadenereignisses, auch bei geringfügigen Schäden, schriftlich zu informieren. Der Unfall-/Schadensbericht muss insbesondere den Namen und die Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Schadenersatzansprüche anderer Unfallbeteiligter dürfen nicht anerkannt werden. Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind ebenfalls unverzüglich, spätestens bei der Rückgabe, dem Vermieter mitzuteilen.
ADAC Mitglieder profitieren von nachfolgenden weiteren Vorteilen:
Auslandsfahrten innerhalb Europas sind mit Ausnahme von nachfolgenden Ländern / Regionen erlaubt:
Bulgarien, Rumänien, Moldawien, Weißrussland, Russland, Ukraine, Türkei sowie Island.
Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind ausnahmslos nicht gestattet.
Fährpassagen innerhalb Europas auf dazu geeigneten und zugelassenen Fähren sind erlaubt und das Reisemobil ist dabei zu den gebuchten Konditionen versichert.
Mit unseren Mietfahrzeugen ist aus versicherungstechnischen Gründen die Einreise in einige Länder leider nicht erlaubt. Wir können unter anderem in diesen Ländern im Unfall- / Pannenfall meist nicht den in Deutschland gewohnten Servicestandard gewährleisten. Bei bewusster, d.h. vertragswidriger Einreise in diese Länder fallen Sie nicht unter den Versicherungsschutz und haben auch keine Haftungsbeschränkung gegenüber dem Vermieter. Zudem werden im Pannenfall keine Hilfeleistungen organisiert bzw. geleistet.
Für die meisten Fahrzeuge unserer Reisemobilflotte ist die alte Führerscheinklasse 3 ausreichend. Die Führerscheinklasse B ist für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg, für die Fahrzeuge mit mehr als 3.500 kg zulässigen Gesamtgewicht wird die Führerscheinklasse C1 benötigt.
Das Mindestmietalter beträgt 21 Jahre, zudem muss der Mieter mindestens seit 1 Jahr im Besitz eines für die jeweilige Fahrzeugkategorie gültigen Führerscheins sein.
Sofern eine Anmietung wirtschaftlich vertretbar ist und vorbehaltlich der Verfügbarkeit eines Mietmobiles, werden wir einer Vermietung zustimmen. In den Schulferien beträgt die Mindestmietdauer jedoch 12 Nächte. Eine Ausnahme sind Buchungslücken.
Die jeweils inkludierten Frei-Kilometer sowie die Kosten für etwaige benötigte Mehr-Kilometer entnehmen Sie der jeweils gültigen Preisliste bzw. dem jeweiligen Sonderangebot.
Prinzipiell können die Mietfahrzeuge zu den gewohnten Öffnungszeiten angesehen werden. Bitte beachten Sie, dass in Abhängigkeit unserer Auslastung nicht immer ein kompletter Querschnitt der Mietflotte vor Ort angeschaut werden kann. Nehmen Sie am besten vorab Kontakt zu uns auf.
Die Mitnahme von Haustieren ist zum einen aufpreispflichtig sowie nur nach ausdrücklicher und vorheriger Rücksprache erlaubt. Wir möchten drauf hinweisen, dass das Mitführen eines Tieres zu einem erhöhten Reparatur- und/oder Reinigungsbedarf und somit Zusatzkosten führen kann! Ferner behalten wir uns das Recht vor, Haustiere abzulehnen und/oder einschränkende Vorgaben (z.B. Verbleib des Tieres im Fahrzeug nur in dafür zugelassenen Transportboxen/ -vorrichtungen) vorzuschreiben. Für den sicheren und vorschriftsmäßigen Transport der Haustiere ist der Mieter eigenverantwortlich, ebenso für die Einhaltung etwaiger Einreise- und Impfbestimmungen.
In Europa gibt es hierzu bislang noch keine einheitliche Regelung, ganz im Gegenteil: Jedes Land hat diesbezüglich seine eigenen Regeln, Vorschriften und Gesetze. Wir empfehlen Ihnen, sich mit den Vorschriften der Reiseländer vorab schon vertraut zu machen.
In Deutschland ist das einmalige Übernachten zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ fast überall erlaubt (dort wo es nicht explizit verboten ist). Campingähnliches Verhalten (unter anderem Herausdrehen der Markise, Aufstellung der Campingstühle und Tische, etc.) ist dabei jedoch nicht erlaubt.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen nur auf dazu zugelassenen und geeigneten Plätzen zu übernachten. Hören Sie dabei auf Ihr Gefühl und bleiben Sie nur dort, wo Sie ein sicheres Gefühl haben.
Fährpassagen innerhalb Europas auf dazu geeigneten und zugelassenen Fähren sind erlaubt und das Reisemobil ist dabei zu den gebuchten Konditionen versichert.
Jeder Reisemobilvermieter, der gegen Entgelt sein Reisemobil vermietet, handelt gewerblich. Somit kann es eine „Reisemobilvermietung von Privat“ im eigentlichen Sinne nicht geben.
Achten Sie bitte bei Anmietung eines Reisemobiles auf den Eintrag in den Fahrzeugpapieren. Hier muss ausdrücklich eine Zulassung als „Selbstfahrer-Vermietfahrzeug“ vermerkt sein, andernfalls genießen Sie als Mieter im Schadensfalle KEINEN (!) Versicherungsschutz!
Gegenstand des Vertrages ist nur die Anmietung eines Reisemobils. Reiseleistungen bzw. eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) schuldet der Vermieter nicht. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Reisevertrag – insbesondere die §§ 651 a-l BGB – finden keinerlei Anwendung. Der Mieter führt seine Fahrt selbständig durch und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Daher ist die Ausstellung eines Reisepreissicherungsscheines nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen.